Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Marco Redert, MR WAND & Bodendesign, Nastätterstr. 19, 56346 Sankt Goarshausen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Handwerksleistungen im Bereich Wand- und Bodengestaltung.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Bei Aufträgen über 1.000 € netto ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Auftragswertes bei Auftragserteilung fällig.
(3) Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
§ 5 Ausführung der Arbeiten
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsstelle zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und für die Durchführung der Arbeiten geeignet ist.
(2) Der Auftraggeber stellt kostenlos Wasser und Strom zur Verfügung.
(3) Der Untergrund muss trocken, tragfähig und frei von Verunreinigungen sein. Für Schäden, die auf einen mangelhaften Untergrund zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
(4) Terminvereinbarungen sind verbindlich. Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verschiebt sich der Fertigstellungstermin entsprechend.
§ 6 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung abzunehmen.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellung unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung.
(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Neuherstellung berechtigt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis bleiben die gelieferten Materialien Eigentum des Auftragnehmers.
§ 10 Stornierung
(1) Bei Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber nach Auftragsbestätigung ist der Auftragnehmer berechtigt, 15% des vereinbarten Nettopreises als Stornogebühr zu berechnen.
(2) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, 56346 Sankt Goarshausen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2026